Rechtliche Grundlagen

Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema „Rechtliche Grundlagen“ beim Einsatz von HealthCompanion wissen müssen.

Um eine Videosprechstunde mit Ihrem Patienten oder externen Nutzern durchzuführen, ist es erforderlich, dass Sie sich ein Einwilligung zur Durchführung der Videosprechstunde von dieser Person einmalig einholen. Diese Einwilligung können Sie über Healthcompanion digital einholen und alle Einwilligungen Ihrer Patienten oder externen Nutzer in Healthcompanion verwalten.

Um Digitale Einwilligungen zu akzeptieren, müssen Sie zuerst in den Einstellungen unter „Allgemein“ die Funktion „Elektronische Einwilligungserklärung von Patienten“ aktivieren. Mit dieser Aktivierung erscheint in Ihren Einstellungen auf links die Seite „Digitale Einwilligungen“. Wenn Sie erstmals die Funktion aktiviert haben, ist Ihre Patientenliste mit digitalen Einwilligungen leer.

Um Ihren Patienten oder externen Nutzern eine Aufforderung zur digitalen Einwilligung zur Videosprechstunde zu sende, klicken Sie auf „Anforderung zur digitalen Einwilligung zur Videosprechstunde an den Patienten senden“. Es erscheinen drei Felder, die Sie ausfüllen müssen: Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse.

Sobald Sie die Anforderung abgesendet haben, erhält Ihr Patient oder externer Nutzer eine E-Mail mit Anweisungen zur Abgabe der digitalen Einwilligungserklärung zur Videosprechstunde.

Zudem erscheint diese Person in der Patientenliste. Der Status der Einwilligung wird jetzt als „Ausstehend“ angezeigt. In der rechten Spalte finden Sie den Hinweis, dass eine E-Mail an die Person gesendet wurde. Sobald der Patient zugestimmt hat, wird sein Status in der Tabelle als „Akzeptiert“ angezeigt, gemeinsam mit dem Datum und der Uhrzeit der Einwilligungserteilung.

Um eine Videosprechstunde mit Ihrem Arzt durchzuführen, ist es erforderlich, dass Sie eine Einwilligung zur Durchführung der Videosprechstunde mit Ihrem Arzt einmalig abgeben. Diese Einwilligung können Sie digital bei Ihrem Arzt abgeben. In der Regel wird Ihr Arzt Ihnen über die Healthcompanion Videosprechstunde eine E-Mail zusenden mit dem Titel „Einwilligung zur Videosprechstunde mit [Name vom Arzt]“.

Hinweis:

Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner, falls Sie in Ihrem Postfach die E-Mail nicht erhalten haben. Wenn Sie immer noch keine E-Mail gefunden haben, kontaktieren Sie unseren Support unter support@healthcompanion.de.

  • Klicken Sie in der E-Mail auf den Link.
  • Sie werden anschließend auf die „Digitale Einwilligungserklärung zur Videosprechstunde“ weitergeleitet.
  • Lesen Sie sich die Einwilligungserklärung genau durch, prüfen Sie Ihre Angaben (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und ggf. Handynummer) genau und klicken Sie auf die zwei Checkboxen im unteren Teil der Einwilligung.
  • Klicken Sie anschließend auf „E-Mail-Adresse verifizieren“.
  • Sie erhalten eine weitere E-Mail mit einem sogenannten Einmal-Passwort (OTP), welches aus einer sechsstelligen Nummer besteht. Geben Sie dieses Einmal-Passwort am unteren Ende des Dokuments ein und klicken Sie auf „E-Mail-Adresse bestätigen“.
  • Klicken Sie zum Schluss auf „Einwilligung absenden“, um den Prozess abzuschließen.

Wenn ein Patient seine Einwilligung widerrufen hat, bzw. Sie die Einwilligung eines Patienten löschen möchten, navigieren Sie zunächst in den Einstellungen zu „Digitale Einwilligungen“. Hier können Sie in der Tabelle alle Patienten einsehen, die eine digitale Einwilligung zur Videosprechstunde abgegeben haben.

Um die Einwilligung eines Patienten zu löschen, klicken Sie auf den roten „Löschen“- Button in der rechten Spalte. Bestätigen Sie anschließend das Popup, woraufhin die Zustimmung des Patienten gelöscht wird. Daraufhin ist der Patient und alle patientenbezogenen Daten aus der Tabelle und dem System gelöscht. Die Daten können nicht mehr wiederhergestellt werden.

Um eine Videosprechstunde mit Ihrem Patienten oder externen Nutzern durchzuführen, ist es erforderlich, dass Sie sich ein Einwilligung zur Durchführung der Videosprechstunde von dieser Person einmalig einholen. Diese Einwilligung können Sie über Healthcompanion digital einholen und alle Einwilligungen Ihrer Patienten oder externen Nutzer in Healthcompanion verwalten.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter Digitale Anforderung der Einwilligungserklärung von Patienten.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, über einen öffentlichen Link die Einwilligung zur Videosprechstunde von Ihren Patienten einzuholen. Diesen Link können Sie beispielsweise in Form von einem Button auf Ihre Webseite für Ihre Patienten zugänglich machen, Ihren Patienten direkt per E-Mail senden oder in Ihrer E-Mail- Signatur einfügen.

Diesen Link finden Sie auf der Seite zur Digitalen Einwilligung. Gehen Sie über Ihre Einstellungen zu der Seite „Digitale Einwilligungen“. Falls Sie diese Seite nicht finden, folgen Sie bitte den Anweisungen in dem Artikel Digitale Anforderung der Einwilligungserklärung von Patienten, um die Funktion zu aktivieren. Klicken Sie anschließend auf „Anforderung zur digitalen Einwilligung zur Videosprechstunde an den Patienten senden“. Hier finden Sie Ihren persönlichen Link zur Einholung der Einwilligung zur Videosprechstunde von Ihren Patienten.

Der Link hat folgendes Format:
healthcompanion.online/general/econsent/123456

Sobald Ihre Patienten über diesen Link die Einwilligung zur Videosprechstunde erteilen, erscheinen diese Patienten in Ihrem Konto auf der Seite „Digitale Einwilligungen“.

Die Architektur der Software ist aus Datenschutzgründen so gebaut, dass es nicht möglich ist, Chatnachrichten, Dokumente, als auch die Audio- oder Videoübertragung auf unseren Servern zu speichern. Übermittelte Nachrichten und Dokumente werden nicht auf unseren Servern gespeichert. Allein der Anwender kann situativ eine lokale Speicherung auf seinem Endgerät vornehmen.

Hinweis:

Hinweis: Die Healthcompanion Videosprechstunde wurde von der datenschutz cert GmbH für Informationssicherheit und Datenschutz gemäß dem Gütesiegelstandard ips® – internet privacy standards ausgezeichnet. Die umfassende Prüfung anhand der gesetzlichen Vorgaben gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag – Ärzte SGB V erfolgte anhand des ips®-Standards, welcher bundesweit anerkannt wird und z.B. vom Bundesjustizministerium und Verbraucherschutzverbänden empfohlen wird.

Weitere Informationen finden Sie in unserer healthcompanion.online Datenschutzerklärung und in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

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